Sammlungen: Erlaubnispflicht

 

Leistungsbeschreibung

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

 

 

Teaser

Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

 

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

 

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

 

 

Informationsstand

11.12.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.kreis-neuwied.de

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: