Schüleraustausch in Rheinland-Pfalz Zuschüsse beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern, um Sprachkenntnisse anzuwenden und auszubauen.

 

Bezuschusst werden vor allem die Fahrt- bzw. Reisekosten von Schülern. Bei Schüleraustauschmaßnahmen in Mittel- und Osteuropa wird zudem ein Taschengeld, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer, eingeräumt. Eine Aufwandsentschädigung für die Aufenthaltskosten erfolgt nicht, da die Schülerinnen und Schüler

 

in Gastfamilien untergebracht sind und dort verpflegt werden.

 

 

Teaser

Die Schule Ihres Kindes ermöglicht einen Schüleraustausch? Dieser kann vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie Informationen zum dort angebotenen Schüleraustauschprogramm.

 

Rheinland-pfälzische Schulen hingegen finden eine Beratung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

 

 

Voraussetzungen

Mindestteilnehmerzahl von 10 Schüler einer Klassen- oder Jahrgangsstufe muss erreicht sein.

 

Schülerbegnungen sind mindestens auf eine Dauer von 6 Tagen bis maximal vier Wochen (inkl. Hin- und Rückreise) festzulegen.

 

Die Unfallfürsorge muss für die Begegnugsmaßnahme gewährleistet sein.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Zuschußanträge , die für das kommende Kalenderjahr greifen sollen, müssen bis zum 15.Oktober des Vorjahres eingericht werden.

 

 

Anträge / Formulare

Zuschussanträge können lediglich von der durchführenden Schule gestellt werden. Eine Antragsstellung durch die Eltern der Schüler ist nicht möglich.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Für Schülerinnen und Schüler gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten ihre Sprachkenntnisse anzuwenden und zu vertiefen. Weitere Informationen liefern nachfolgende Seiten:

 

 

Informationsstand

04.06.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Integrierte Gesamtschule Johanna Loewenherz Neuwied

Friedrich-Siegert-Str. 3
56564 Neuwied

Telefon: 02631 98567-0
Telefax: 02631 98567-20

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.igs-neuwied.de

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Adresse:
Martinus-Gymnasium Linz

Martinusstraße 3
53545 Linz am Rhein

Telefon: 02644 95130
Telefax: 02644 951319

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.martinus-gymnasium.de

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Adresse:
Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf

Gymnasialstr. 15
56269 Dierdorf

Telefon: 02689 2970

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.mbgdierdorf.de

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Adresse:
Rhein-Wied-Gymnasium Neuwied

Im Weidchen 2
56564 Neuwied

Telefon: 02631 39550
Telefax: 02631 395529

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.rwg-neuwied.de

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Adresse:
Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied

Engerser Landstr. 32
56564 Neuwied

Telefon: 02631 39640
Telefax: 02631 396410

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.whgneuwied.de

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Adresse:
Wiedtal-Gymnasium Neustadt/Wied

Friedenstraße 9
53577 Neustadt (Wied)

Telefon: 02683 988710
Telefax: 02683 988711

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.wiedtal-gymnasium.de

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/