Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse mit Personenschaden im Bergbau anzeigen (Unfallanzeige)

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.

 

Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann

 

 

Teaser

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.

 

 

Verfahrensablauf

Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

 

Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

 

Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

 

Weitere Verfahrensschritte:

 

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

 

 

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
  • Nachweis der Dauer der Krankschreibung des oder der Angestellten
  • Bildliche Dokumentation

 

Welche Gebühren fallen an?

Durch die Anzeige entstehen keine Kosten, erst wenn weiteres Handeln der Verwaltung notwendig wird.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

 

 

Kurztext

  • in Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

 

 

Fachlich freigegeben am

29.12.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Geologie und Bergbau

Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
55133 Mainz

Telefon: 06131 9254-0
Telefax: 06131 9254-123

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lgb-rlp.de/startseite.html