Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,
- die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
- Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
Teaser
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.
Zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.
Welche Gebühren fallen an?
Durch die Anzeige entstehen keine Kosten. Erst wenn weiteres Handeln der Verwaltung notwendig wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.
Rechtsgrundlage
§ 74 Abs. 3 BBergG
Kurztext
- in Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
Fachlich freigegeben am
29.12.2022