Standortregister über gentechnisch veränderte Organismen Einsicht gewähren nicht-öffentlicher Teil

 

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.

 

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

 

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

 

Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen (siehe auch „Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil), Einsicht nehmen)

 

 

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Abteilung 4 „Gentechnik“, Referat 404

Wilhelmstraße 54

10117 Berlin

 

Fax: 030 18 445-6099

 

 

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

 

 

Voraussetzungen

  • Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
  • das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt oder angebaut werden
    (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken)
  • Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)
  • Personalausweis (einfache Kopie)

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

 

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag auf Auskunft über personenbezogene Daten nach § 16a Abs. 5 des Gentechnikgesetzes (GenTG) über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (siehe Link)
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Was sollte ich noch wissen?

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

 

 

Informationsstand

12.03.2018

 

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