Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren

 

Leistungsbeschreibung

Im Berufsregister der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sind alle in Rheinland-Pfalz bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen.

 

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann Einsichtnahme in das Berufsregister genommen werden bzw. erteilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Auskunft aus dem Berufsregister.

 

 

Teaser

Bei einem nachweislich berechtigten Interesse können Sie Einsicht in das Berufsregister der Steuerberater erhalten. Hierzu wenden Sie sich an diee Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Verfahrensablauf

Die Einsichtnahme in das Berufsregister ist formlos in Textform bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu beantragen und zu begründen, warum Einsicht genommen werden soll.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Einsichtnahme ist die Darlegung eines berechtigten Interesses.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenfalls Unterlagen, die das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme dokumentieren.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

 

Über das Steuerberaterverzeichnis kann ein Bürger überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

 

Das Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.

 

 

Informationsstand

02.12.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Hölderlinstr. 1
55131 Mainz

Telefon: +49 6131 95210-0
Telefax: +49 6131 95210-40

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sbk-rlp.de