Steuerberater Prüfung verkürzen

 

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind, oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können Sie auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.

 

 

Teaser

Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ablegen der Prüfung in verkürzter Form stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

 

Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Sie können die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

  • als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind
  • die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben
  • die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung vorliegen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular nebst erforderlicher Unterlagen
  • Passbild
  • Lebenslauf
  • Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter
  • ggfls. Urkunden über akademische Grade
  • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten
  • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer oder ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde.

 

Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Prüfung in verkürzter Form ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu stellen. Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.

 

 

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Informationsstand

26.03.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Hölderlinstr. 1
55131 Mainz

Telefon: +49 6131 95210-0
Telefax: +49 6131 95210-40

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sbk-rlp.de