Steuervorauszahlungen Anpassung bewilligen

 

Leistungsbeschreibung

Die Einkommensteuer wird im laufenden Kalenderjahr grundsätzlich im Wege der Vorauszahlungen erhoben. Die vom Arbeitgeber voraussichtlich einbehaltene Lohnsteuer wird dabei berücksichtigt.

 

Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Sie können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.

 

 

Teaser

Was muss ich tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?

 

 

Verfahrensablauf

Aufgrund des Ergebnisses der letzten Veranlagung zur Einkommensteuer werden die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Möglich ist aber auch eine nachträgliche Erhöhung der letzten Vorauszahlung, wenn der Erhöhungsbetrag mindestens 5.000 Euro beträgt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

 

 

Voraussetzungen

Sie erzielen Einkünfte, die nicht bereits dem Lohnsteuerabzug oder dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Die voraussichtliche Einkommensteuerschuld beträgt mindestens 400 Euro. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Informationsstand

23.03.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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