Störfälle in Betriebsbereichen anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung sind Sie verpflichtet, mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung die in § 7 der Störfall-Verordnung aufgeführten Angaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit Sie die Angaben der zuständigen Behörde im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben.

 

 

Teaser

Vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder wenn Ihr Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

 

Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben aufweisen:

  1. Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs,
  2. eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers,
  3. Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls von der unter Nummer 1 genannten Person abweichend,
  4. ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen,
  5. Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe,
  6. Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs,
  7. Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich, soweit verfügbar, Einzelheiten zu
    • benachbarten Betriebsbereichen
    • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und
    • Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern könne

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

 

Anträge / Formulare

Für die Anzeige nach der Störfall-Verordnung steht den Betreibern ein Formular zum Download zur Verfügung:

 

 

Informationsstand

07.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

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Adresse:
Landesamt für Geologie und Bergbau

Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
55133 Mainz

Telefon: 06131 9254-0
Telefax: 06131 9254-123

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lgb-rlp.de/startseite.html