Studiengebührenfreiheit

 

Leistungsbeschreibung

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.

 

In Rheinland-Pfalz werden derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen für ein Erststudium keine generellen Studiengebühren erhoben. Das heißt, dass ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden können.

 

An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen.

 

 

Teaser

In Rheinland-Pfalz kann ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das zuständige Ministerium.

 

 

Informationsstand

16.03.2021

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2997

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mwg.rlp.de/de/startseite/