Studienleistungen anrechnen

 

Leistungsbeschreibung

Sie möchten Ihr Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen oder fortsetzen und möchten Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.

 

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.

 

 

Teaser

Sie planen, ein Studium an einer anderen Hochschule fortzusetzen, und möchten, dass möglichst viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung bei der Hochscule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
  • Diese prüft, ob die erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.
  • Kommt die Hochschule zu dem Ergebnis, dass wesentliche Unterschiede vorliegen, muss sie dies belegen (Beweislast liegt bei der Hochschule).
  • Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchsten zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.
  • Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anrechnung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen bzw. fortsetzen wollen.

 

 

Voraussetzungen

Die Anerkennung setzt voraus, dass nach erfolgter Einschreibung noch mindestens eine Prüfungsleistung von Ihnen im betreffenden Studiengang der aufnehmenden Hochschule zu erbringen ist.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Grundständige Studiengänge: keine
  • Weiterbildende Studiengänge: können Gebühren anfallen

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.

 

 

Informationsstand

24.03.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Hochschule Koblenz

Konrad-Zuse-Straße 1
56075

Telefon: +49 261 9528-0
Telefax: +49 261 9528-567

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-koblenz.de

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Adresse:
Hochschule Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Telefon: +49 6131 628-0
Telefax: +49 6131 628-7777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-mainz.de

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Adresse:
Hochschule Trier


54208 Schneidershof
54293

Telefon: 0651 8103-0
Telefax: 0651 8103-333

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-trier.de

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Adresse:
Hochschule Worms

Erenburgerstraße 19
67549

Telefon: +49 6241 509-0
Telefax: +49 6241 509-222

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-worms.de

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Adresse:
Technische Hochschule Bingen

Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein

Telefon: +49 6721 409-0
Telefax: +49 6721 409-100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.th-bingen.de