Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)

 

Leistungsbeschreibung

Die Einschreibung wird auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch aufgehoben. Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule und damit Ihr Status als Studentin bzw. Student erlischt durch die Exmatrikulation.

 

Exmatrikulation auf Antrag bspw.:

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

 

Exmatrikulation von Amts wegen bspw.:

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • bei nicht ordnungsgemäß vorgenommener Rückmeldung zum Folgesemester
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen

 

 

Teaser

Ihr Studium endet mit der Exmatrikulation und damit auch die Mitgliedschaft an der Hochschule. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert.

 

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie diese Entscheidung gegebenenfalls.
  • Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an die Sie eingeschrieben sind.

 

 

Zuständige Stelle

Das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, variiert von Hochschule zu Hochschule.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Exmatrikulation selbst fallen keine Kosten an.

 

Im Falle eines verspäteten Exmatrikulationsantrags können gegeben falls Gebühren für das Folgesemester fällig werden.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Welche Fristen hierzu beachtet werden müssen, varriert von Hochschule zu Hochschule.

 

Liegen besondere Gründe vor, kann eine Exmatrikualtion auch sofort erfolgen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.

 

 

Rechtsbehelf

Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen kann gegen den Exmatrikulationsbescheid  Widerspruch eingelegt werden. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung.

 

 

Anträge / Formulare

Der Antrag kann entweder über Ihren persönlichen Online-Zugang oder über das Studierendensekretariat der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, erfolgen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Exmatrikulation gibt es einiges zu beachten, da der Studienstatus erlischt.

 

Sie sollten die Krankenkasse über die Exmatrikulation informieren. Sie sollten erfragen, ob sich durch die Exmatrikulation etwas an ihrem Versicherungsschutz ändert.

 

BAföG-Empfänger müssen daran denken, das BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerkes zu informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen.

 

 

Unterstützende Institutionen

Die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschulen.

 

 

Informationsstand

24.03.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346
67324

Telefon: +49 6232 654-0

Webseite: http://www.uni-speyer.de/de/

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Hochschule Koblenz

Konrad-Zuse-Straße 1
56075

Telefon: +49 261 9528-0
Telefax: +49 261 9528-567

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-koblenz.de

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Adresse:
Hochschule Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Telefon: +49 6131 628-0
Telefax: +49 6131 628-7777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-mainz.de

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Adresse:
Hochschule Trier


54208 Schneidershof
54293

Telefon: 0651 8103-0
Telefax: 0651 8103-333

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-trier.de

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Adresse:
Hochschule Worms

Erenburgerstraße 19
67549

Telefon: +49 6241 509-0
Telefax: +49 6241 509-222

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-worms.de

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Adresse:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Saarstraße 21
55122 Mainz
55099 Mainz

Telefon: +49 6131 39-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.uni-mainz.de

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 205-0
Telefax: +49 631 205-3200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau

Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 280-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Technische Hochschule Bingen

Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein

Telefon: +49 6721 409-0
Telefax: +49 6721 409-100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.th-bingen.de

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Adresse:
Universität Koblenz

Universitätsstraße 1
56070
56016

Telefon: +49 261 287-0
Telefax: +49 261 287-1600

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Universität Koblenz

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Adresse:
Universität Trier

Universitätsring 15
54286

Telefon: +49 651 201-0
Telefax: +49 651 201-4299

E-Mail: Kontakt per eMail
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Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr