System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

 

Nach erfolgter Genehmigung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass der Systembetreiber eine angemessene, insolvenzsichere Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können.

 

 

Informationsstand

30.01.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
55021 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-4646

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mkuem.rlp.de/de/startseite/