Technisches Hilfswerk Freistellung

 

Leistungsbeschreibung

Als THW-Helfer/-innen werden Sie bei Einsätzen von Ihrer Arbeit freigestellt. Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, ggf. erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.

 

Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.

 

 

Verfahrensablauf

Verdienstausfall – Lohn-/Gehaltsempfänger

 

Nach dem THW-Gesetz müssen Arbeitgeber den THW-Einsatzkräften ihr Einkommen fortzahlen. Private Arbeitgeber erhalten diese fortgewährten Leistungen vom THW erstattet.

 

Merkblätter und Vordrucke sind über die THW-Geschäftsstellen zu beziehen.

 

Verdienstausfall - Selbstständige

 

Helferinnen und Helfer, die beruflich selbständig sind, erhalten bei der Teilnahme an Einsätzen eine Verdienstausfall-Erstattung.

 

Wenn die Höhe des mit der selbständigen Berufstätigkeit erzielten Einkommens nicht nachgewiesen wird, beträgt die Erstattung 17,- Euro/Stunde, max. 170,- Euro/Tag. Wird ein höherer Verdienstausfall beansprucht, muss ein entsprechendes Einkommen z. B. durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Technissches Hilfswerk Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Heinrich-von-Brentano-Straße 1
55130 Mainz

Telefon: 06131 92970

Webseite: Webseite