Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

 

Leistungsbeschreibung

Die Verlängerung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für folgende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen inklusive Dampfkesselanlagen
  • Krane
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

 

Teaser

Wenn Sie die Prüffrist für eine überwachungsbedürftige Anlage verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beatragen.

  • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverlängerung oder eine Ablehnung der Prüffristverlängerung.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

 

 

Voraussetzungen

Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
  • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
  • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
  • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen
  • Angaben zur Wartung durch einen Fachmonteur beziehungsweise eine Fachfirma

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.

Diese bewegen sich zwischen 50,00 Euro und 320,00 Euro.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden. Spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Prüffrist.

 

 

Bearbeitungsdauer

in der Regel

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

 

Rechtsbehelf

Widerspruch:

  • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
  • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
  • In Rheinland-Pfalz kann Widerspruch auch in elektronischer eingereicht werden.

 

Anträge / Formulare

Online-Dienste vorhanden: Nein

 

 

Kurztext

  • in Rheinland-Pfalz:
    • Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
    • Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)

 

Informationsstand

29.03.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: 0261 120-2192

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Regionalstellen Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Koblenz und Trier