Umsatzsteuer Befreiung

 

Leistungsbeschreibung

Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.

 

Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:

  • Vermietung von Wohnungen,
  • Versicherungsleistungen,
  • kulturelle Leistungen,
  • Bildungsleistungen,
  • Heilbehandlungsleistungen oder
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen.

 

Die Steuerfreiheit der Leistungen schließt in der Regel den Vorsteuerabzug aus. Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt, kann er sich also nicht vom Finanzamt erstatten lassen.

 

Soweit steuerbefreite Umsätze an andere Unternehmer erbracht werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anwendung einzelner Steuerbefreiungen verzichtet werden. Die Einzelheiten regelt § 9 Umsatzsteuergesetz.

 

 

Teaser

Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie u.a. Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften sind sehr unterschiedlich. Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Grundsätzlich keine. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 Umsatzsteuergesetz erfordert teilweise Bescheinigungen, die von den jeweils fachlich zuständigen Landesbehörden ausgestellt werden. Diese sind gebührenpflichtig.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.

 

 

Informationsstand

04.03.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Finanzamt Neuwied

Augustastraße 70
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 910-0
Telefax: +49 2631 910-29906

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Finanzamt Neuwied