Umsatzsteuer (Jahreserklärung)

 

Leistungsbeschreibung

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört systematisch zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung allerdings eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.

 

Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbstständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.

 

    Der Umsatzsteuer unterliegen:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen,
  • die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb.

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erhält.

 

Anstelle des Regelsteuersatzes von 19 % kommt für bestimmte Umsätze die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % oder eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Betracht.

 

Um eine Steuerkumulierung zu vermeiden, ist der Unternehmer berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Abziehbar als Vorsteuer ist auch die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe sowie die Einfuhrumsatzsteuer, die der Unternehmer bei der Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Staaten an das Zollamt entrichtet hat.

 

Teaser

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf alle Konsumausgaben anfällt. Es handelt sich um eine der wichtigsten Steuern in Deutschland.

 

 

Verfahrensablauf

Der Unternehmer ist verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dabei ist selbst zu berechnen, ob und wieviel Umsatzsteuer zu zahlen ist oder ob ein Überschuss an Vorsteuer entsteht. Mit dieser Anmeldung der Jahressteuer werden die bereits eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammengefasst und, wenn es notwendig ist, berichtigt.

 

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist verpflichtend papierlos mittels Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen (Fälle sog. unbilliger Härten) kann die Finanzbehörde gestatten, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auch weiterhin nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt einzureichen. Diese liegen insbesondere dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen.

 

Die authentifizierte Übermittlung erfolgt unter Verwendung eines elektronischen Zertifikats, das Sie kostenlos durch eine Registrierung bei ElsterOnline erhalten.

 

Für die Übermittlung der Umsatzsteuererklärung steht das ElsterOnline-Portal zur Verfügung. Die Daten können aber auch mit entsprechenden kommerziellen Steuersoftware-Produkten übermittelt werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

 

 

Informationsstand

10.01.2023

 

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