Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

 

 

Teaser

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde.

 

 

Zuständige Stelle

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Gesundheitsfachberufen wenden Sie sich an die Dienststelle des Landesamtes in Koblenz.

 

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in den akademischen Heilberufen wenden Sie sich an die Dienststelle des Landesamtes in Mainz.

 

 

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
  • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
    • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
    • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • eigene Erklärung, dass kein Strafverfahren beziehungsweise staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war beziehungsweise ist

 

Welche Gebühren fallen an?

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

 

Gebühr: EUR 33,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten

Geltungsdauer: 3 Monate

 

Bearbeitungsdauer

circa 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Unterstützende Institutionen

  • Landesärztekammer
  • Landesapothekerkammer
  • Landeszahnärztekammer
  • Landespsychotherapeutenkammer

 

Informationsstand

02.04.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

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Telefax: +49 2631 802-93115

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Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: +49 261 4041-1
Telefax: +49 261 4041-407

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Schießgartenstraße - Referat 53.1

Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-444

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