Unschädlichkeitszeugnis beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

 

 

Teaser

Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

 

 

Informationsstand

26.03.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Telefon: +49 2663 9165-0
Telefax: +49 2663 9165-1150

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/startseite/