Unternehmen steuerlich anmelden

 

Leistungsbeschreibung

Bei Eröffnung

  • eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • eines gewerblichen Betriebs oder
  • einer Betriebsstätte

 

ist dies der Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird, mitzuteilen. Die Gemeinde gibt diese Information an das zuständige Finanzamt weiter.

 

Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dies von Ihnen selbst dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Zusätzlich sind bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

 

Folgende Fragebögen stehen hierfür zur Auswahl:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft,
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft,
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht,
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.

 

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

 

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.

 

Der Fragebogen "Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit" steht nur in Papierform zur Verfügung und wird bei den Formularen des Landesamtes für Steuern sowie im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung veröffentlicht.

 

 

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

 

 

Verfahrensablauf

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Melden Sie sich hierfür auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.

 

Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Eine Hilfestellung zur Registrierung bei Mein ELSTER steht Ihnen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern zur Verfügung.

 

Sind Sie eine minderjährige Person oder eine Person ohne inländischen Wohnsitz und ohne Identifikationsnummer? Dann können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über eine gesonderte Registrierungsform (sogenannter ELSTERLight-Account) abgeben. Die Registrierung erfolgt hier mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse. Mit diesem Account können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach Erhalt Ihrer Steuernummer können Sie diese Registrierung dann in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln.

 

Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“ aus. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

 

Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Fragebogen ab.

 

Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und wird auf Sie zukommen, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

 

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

 

Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Online-Verfahren zur Verfügung.

 

Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:

 

Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunter.

 

Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.

 

Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und wird auf Sie zukommen, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

 

 

Voraussetzungen

Eröffnung

  • eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • eines gewerblichen Betriebs oder
  • einer Betriebsstätte

 

oder

  • Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die im Fragebogen genannten Unterlagen.

 

Im Fall der Vertretung die entsprechende Vollmacht.

 

Bei Steuerzahlung per Lastschrift das ausgefüllte SEPA-Mandat.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung an das Finanzamt hat innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung oder nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen.

 

Gleiches gilt für die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

 

Für Vereine steht das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.

 

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

 

 

Informationsstand

31.03.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Finanzamt Neuwied

Augustastraße 70
56564 Neuwied

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