Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.

 

 

Teaser

Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung.

 

 

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
  • Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. Nachreichung möglich
  • Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.

 

Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

  • eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen  511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.

 

 

Rechtsbehelf

Ja.

 

 

Anträge / Formulare

Formloser schriftlicher Antrag

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.

 

 

Informationsstand

02.11.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz


55022 Mainz Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mwvlw.rlp.de/de/startseite/