Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.
Teaser
Sie wollen ein Urlaubssemester beanspruchen? Dann müssen Sie dieses bei Ihrer Hochschule beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule.
Voraussetzungen
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:
- Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
- länger andauernde Erkrankung
- Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Mutterschafts- und Erziehungszeiten
- ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
- betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Anträge / Formulare
Entsprechende Formulare erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
Informationsstand
24.03.2021