Einsicht in das Vereinsregister nehmen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

 

Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.

 

Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

 

Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.

 

 

Teaser

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen. Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar, können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen.

 

 

Verfahrensablauf

Suche ohne Registrierung:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

 

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Suche ist über das Gemeinsame Registerportal der Länder möglich.

 

 

Voraussetzungen

Es bestehen keine weiteren Voraussetzungen. Der Abruf aller Registerinhalte aus dem Vereinsregister ist kostenfrei. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.

 

 

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

 

 

Anträge / Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

 

 

Informationsstand

19.12.2022

 

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