Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Sie selbst wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.


Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden. 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
  • gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Berechnung ist vom Aufwand abhängig.

Gebühr: EUR 40,00 - 500,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Zwei Wochen im voraus.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch.

 

 

Informationsstand

05.11.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr