Leistungsbeschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen werden vom Arbeitgeber angefordert und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen werden gegebenfalls im Rahmen einer Inspektion überprüft.
Teaser
Sie haben sich besipielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.
Verfahrensablauf
- Eingang der Beschwerde online
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Voraussetzungen
Vorraussetzungen sind Beschwerden bezüglich der Arbeitsbedingungen und bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei Inspektionen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gebühr: EUR 50,00 - 270,00
Bearbeitungsdauer
Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
Rechtsgrundlage
§ 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 BetrSichV
Informationsstand
23.11.2020