Ausbildungsvertrag eintragen

 

Leistungsbeschreibung

Dieses Verzeichnis – im Handwerk Lehrlingsrolle genannt - führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (in vielen Fällen Wirtschaftskammern oder Kammer der Freien Berufe). Es enthält alle  alle wesentlichen Inhalte jedes einzelnen Berufsausbildungsvertrags fest.

 

 

Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags  reicht der Ausbildungsbetrieb schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf Eintragung bei der für den Ausbildungsberuf regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

 

 

Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung (auch Verkürzung der Ausbildungsdauer oder Teilzeitausbildung)
  • Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
  • Ort der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Unterschriften aller Vertragspartner

 

Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin eingeholt werden.

 

 

Teaser

Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

  • Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
  • Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
  • Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlicher Vertretung unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen

 

Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.

 

 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer in Berufen der Landwirtschaft.

 

Voraussetzungen

  • Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag den Vorgaben im  Berufsbildungsgesetz bzw. in der Handwerksordnung sowie der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf entspricht.
  • Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
  • Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
  • Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie
  • Eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung
  • Bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
  • Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung ist für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig, nicht für den Auszubildenden. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich nach Abschluss des Vertrags gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bei vollständig vorliegenden Unterlagen bekommen die Vertragspartner innerhalb von vier Wochen eine Eintragungsbestätigung.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag auf Eintragung
  • Online-Verfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

 

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

 

 

Informationsstand

27.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068
56008

Telefon: +49 261 106-0
Telefax: +49 261 106-234

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.ihk-koblenz.de

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr