Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.

 

 

Teaser

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.

 

 

Voraussetzungen

Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

 

Rechtsgrundlage

Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

 

Schriftform erforderlich: Nein

 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

Fachlich freigegeben durch

JM

 

 

Fachlich freigegeben am

15.07.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Oberlandesgericht Koblenz


56065 Stresemannstraße 1
56068

Telefon: +49 261 102-0
Telefax: +49 261 102-2900

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/