Verzicht auf die tierärztliche Approbation

 

Leistungsbeschreibung

Approbation zurückgeben

 

Auf die Approbation als Tierarzt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden.

 

Mit dem Verzicht auf die Approbation wird sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung aufgegeben.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenn der tierärztliche Beruf in Rheinland-Pfalz ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde:

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftliche, bedingungslose Erklärung dass Sie auf die Approbation als Tierarzt verzichten
  • Mitteilung wo sie den Beruf als Tierarzt zuletzt ausgeübt haben und ab wann der Verzicht Gültigkeit beanspruchen soll
  • Angaben zur Approbationsurkunde (Ausstellungsort, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum der Urkunde; Name auf den die Urkunde ausgestellt ist)
  • Angabe Ihrer aktuellen persönlichen Daten

 

Rechtsgrundlage

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