Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie 

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

 

benötigen Sie dafür eine Zulassung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer solchen Zulassung  fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

 

Rechtsbehelf

 Widerspruch

 

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