Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

 

Leistungsbeschreibung

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

  • die Teilhabe am Arbeitsleben,
  • an Bildung
  • die soziale Teilhabe,
  • die schulische Ausbildung oder
  • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

 

im Vordergrund stehen?

 

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

 

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

 

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

  • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
  • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
  • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

 

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

 

 

Teaser

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

 

 

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

 

oder

  • leben in einer besonderen Wohnform
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

 

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

 

 

Informationsstand

02.11.2020

 

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