Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

 

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

 

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

 

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

 

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

 

Teaser

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

 

 

Informationsstand

27.11.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf