Änderungen in der Weinbaukartei melden

 

Leistungsbeschreibung

Jeder Rebflächenbewirtschafter ist verpflichtet, zum 31. Mai jeden Jahres eine Änderung in seiner von ihm bewirtschafteten Rebfläche zu melden. Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten sind zu melden.

 

 

Teaser

Als Rebflächenbewirtschafter müssen Sie bis zum 31. Mai jeden Jahres alle Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten online melden.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer.

 

 

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen nötig. Alle Daten werden online erfragt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) voebehalten.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Meldung muss bis 31. Mai jeden Jahres erfolgen.

 

 

Informationsstand

04.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr