Leistungsbeschreibung
Jeder Rebflächenbewirtschafter ist verpflichtet, zum 31. Mai jeden Jahres eine Änderung in seiner von ihm bewirtschafteten Rebfläche zu melden. Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten sind zu melden.
Teaser
Als Rebflächenbewirtschafter müssen Sie bis zum 31. Mai jeden Jahres alle Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten online melden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen nötig. Alle Daten werden online erfragt.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) voebehalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldung muss bis 31. Mai jeden Jahres erfolgen.
Rechtsgrundlage
Jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung:
Informationsstand
04.12.2020