Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben fand zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen statt.

 

Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen System können in Genehmigungen umgewandeltwerden. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der Wiederbepflanzungsrechte.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Informationsstand

07.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr