Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

 

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein, Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.

 

Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.

 

Das elektronische Weinbegleitdokument-verfahren (eWeinBV) ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

 

 

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

 

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