Weiterbildung zum Zahnarzt anerkennen

 

Leistungsbeschreibung

Fachzahnarzt dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation oder Berufserlaubnis und der Absolvierung eines allgemeinzahnärztlichen Jahres eine mindestens dreijährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Fachzahnarztes absolviert werden.

 

Oralchirurgen verfügen über spezialisiertes Fachwissen bei Implantationen, Chirurgische Therapien am Ober- und Unterkiefer, Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich sowie Traumatologische Behandlungen (z. B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Kieferbruch, Wundversorgungen).

 

Kieferorthopäden verfügen über spezialisiertes Fachwissen bei der Prävention, Diagnose und Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne.

 

 

Teaser

Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Zahnärztliche Chirurgie (Oralchirurgie) weiterbilden.

 

 

Verfahrensablauf

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt dauert 3 Jahre (Vollzeit), zudem muss vor der Weiterbildung ein allgemeinzahnärztliches Jahr absolviert werden. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist möglich. Bis zu drei Jahre der Weiterbildung können in einer Abteilung einer Hochschuleinrichtung für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, an einer Abteilung einer Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung abgeleistet werden. Auch in der Praxis eines niedergelassenen Fachzahnarztes kann die Weiterbildung ganz oder teilweise absolviert werden, sofern der niedergelassene Fachzahnarzt zur Weiterbildung ermächtigt und die Praxis als Weiterbildungsstätte anerkannt ist. Eine Liste, welche Kliniken und Praxen zur Weiterbildung ermächtigt sind, ist bei der LZK abrufbar. Der Beginn der Weiterbildung ist bei der LZK anzumelden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landeszahnärztekammer (LZK) Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Zahnärzte, die Mitglied der LZK sind und die Weiterbildung vollständig und ordnungsgemäß absolviert haben, melden sich zum Fachgespräch bei der LZK. Nach erfolgreichem Fachgespräch spricht der Prüfungsausschuss die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung aus.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berufsbezogener tabellarischer Lebenslauf
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Ableistung des allgemeinzahnärztlichen Jahres und die Ableistung der gebietsbezogenen Weiterbildung, Nachweise über die fachbezogenen praktische Weiterbildungsinhalte und über besuchte Fortbildungsveranstaltungen während der Weiterbildung
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung gestellt wurde

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Zulassung zum Fachgespräch und die Anerkennung der Weiterbildung ist eine Gebühr in Höhe von 750,00 EUR zu zahlen.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht. Die Prüfung erfolgt mindestens 2 Wochen nach der Zulassung zum Fachgespräch.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen ablehnende Entscheidung

 

Klage

 

 

Informationsstand

28.09.2021

 

zurück zur Übersicht