Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen. 

Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Erlaubnis beantragen.

Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung.

 

 

Teaser

Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Erlaubnis beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

 

 

Voraussetzungen

  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
  • Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet.

 

Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Es erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

  • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
  • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
  • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

 

Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.

In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültige Genehmigung
  • formeller Antrag auf Wiedererteilung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

 

Allgemeine Unterlagen

  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

 

Informationsstand

18.11.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

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Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.