Wirtschaftsgüter und Rechte zulassen

 

Leistungsbeschreibung

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

 

 

Teaser

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.

 

 

Informationsstand

05.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare