Witwen- und Witwerrente für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ehegatte / eingetragener Lebenspartner oder Ihre Ehegattin / eingetragene Lebenspartnerin in Folge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall) verstorben sein, so erhalten Sie eine Witwenrente bzw. Witwerrente.

Die Rente wird um die Höhe eigenen Einkommens gemindert.

Der Anspruch auf die Rente besteht, solange Sie noch nicht wieder geheiratet haben.

Sollten Sie erneut geheiratet haben und die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden sein, so besteht wieder ein Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente für den vorletzten Ehegatten. Hierfür müssen Sie jedoch einen Antrag stellen.

Die Vorschriften über Hinterbliebenenleistungen an Witwen und Witwer gelten auch für Hinterbliebenenleistungen an eingetragene Lebenspartner.

 

 

Teaser

Sind gesetzlich Unfallversicherte im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit verstorben, so erhalten die hinterbliebenen Witwen oder Witwer eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie nicht wieder geheiratet haben.

 

 

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der den Tod von Versicherten zur Folge hat, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

 

 

Voraussetzungen

  • Ihr Ehegatte / eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin / eingetragene Lebenspartnerin muss infolge eines Versicherungsfalls verstorben sein
  • Die Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft muss grundsätzlich vor dem Versicherungsfall geschlossen worden sein oder der Tod muss später als ein Jahr nach dem Versicherungsfall eingetreten sein

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

 

Anträge / Formulare

Keine

 

 

Informationsstand

09.03.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare