Wohnraumförderung: Mietwohnraum mit Belegungsbindung

 

Leistungsbeschreibung

Mietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindungen werden als Sozialmietwohnungen bezeichnet und unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung.

 

Die Vermietung von Sozialmietwohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Belegungsbindung). Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialmietwohnung.

 

Die Vermieterin oder der Vermieter darf eine Sozialmietwohnung nur zu einer festgelegten höchstzulässigen Miete überlassen (Mietbindung).

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

 

Voraussetzungen

Siehe Leistungsbeschreibung

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Fördergegenstand wird für die Bearbeitung des Förderantrags ein einmaliges Bearbeitungsentgelt erhoben.

 

Weitere Details dazu finden Sie nachfolgend:

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

 

 

Anträge / Formulare

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die für die Förderung von Sozialmietwohnungen zuständig ist.

 

 

Informationsstand

03.03.2020

 

zurück zur Übersicht