Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine soziale Mietwohnraumförderung an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen zu überlassen. Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fördergegenstand wird für die Bearbeitung des Förderantrags ein einmaliges Bearbeitungsentgelt erhoben.
Weitere Details dazu finden Sie hier:
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Anträge / Formulare
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Informationsstand
03.03.2020