Zahnärztliche Prüfung Zulassung

 

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

 

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

 

 

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Sie möchten Ihre die zahnärtztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.

 

 

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

 

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ein Lichtbild
  • das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
  • das Zeugnis der Terminologie
  • Nachweise über anerkannte Praktika
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

 

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-310

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/