Zielabweichungsverfahren durchführen

 

Leistungsbeschreibung

Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.

 

 

Teaser

Durch das Zielabweichungsverfahren können öffentliche Stellen und private Bauherren mit Ihrem Vorhaben von der geplanten Raumordnung abweichen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder einem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans wenden Sie sich an die oberen Landesplanungsbehörden

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) bzw.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße).
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Stresemannstr. 3-5
56068

Telefon: 0261 120-2147
Telefax: 0261 120-882147

Webseite: www.mittelrhein-westerwald.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr