Leistungsbeschreibung
Bedienstete der Zollverwaltung können zur Durchführung ihrer Aufgaben im grenznahen Raum Personen und Beförderungsmittel anhalten.
Bedienstete der Zollverwaltung können zur Durchführung ihrer Aufgaben im grenznahen Raum Personen und Beförderungsmittel anhalten.