Zuchtprogramm Genehmigung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

 

 

Teaser

Sie wollen ein Zuchtbrogramm durchführen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag muss nachstehenden Angaben zum Zuchtprogramm enthalten:

  • die Namen und Anschriften der am Zuchtprogramm Beteiligten,
  • Angaben über ihren Tierbestand und
  • ihre Aufgaben innerhalb des Zuchtprogramms.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Behörde kann eine Befristung von mindestens zwei Jahren für die Genehmigung eines Zuchtprogrammes festlegen.

 

Die Genehmigung kann mit Ablauf der Befristung neu erteilt werden.

 

 

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)


55529 Rüdesheimer Straße 60-68
55545

Telefon: +49 671 820-0
Telefax: +49 671 820-600

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick