Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

 

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

 

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

 

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

 

 

Teaser

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

 

 

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

 

 

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

 

 

 

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine bundesweit einheitliche Regelung.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

 

Anträge / Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

 

 

Informationsstand

14.10.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-310

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/