Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

 

Leistungsbeschreibung

Sie können die zweite juristische Staatsprüfung einmal wiederholen, wenn Sie diese in Rheinland-Pfalz im regulären Versuch nicht bestanden haben.

 

 

Teaser

Sie haben Ihre zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden? Dann können Sie diese einmal wiederholen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht – wie der reguläre Prüfungsversuch – aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Vor der Wiederholung der Prüfung können Sie einen Ergänzungsvorbereitungsdienst ableisten.

 

In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.

 

In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erteilt das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie einmal wiederholen, wenn Sie sie im regulären Versuch nicht bestanden haben.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen dem Landesprüfungsamt ein Meldeformular mit Ihrer Meldung zur Wiederholungsprüfung übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Nur wenn Sie die Prüfung bereits bestanden haben und sie zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400 Euro fällig.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist, binnen derer die nicht bestandene Prüfung zu wiederholen ist, sieht das Gesetz nicht vor. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) bzw. 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.

 

 

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die abschließende Prüfungsentscheidung
  • Klage zum Verwaltungsgericht

 

 

Anträge / Formulare

Meldeformular zur zweiten juristischen Staatsprüfung.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Eine Wiederholungsprüfung kommt in Betracht wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder wenn die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden soll.

 

 

Unterstützende Institutionen

  • Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

 

 

Informationsstand

19.04.2021

 

 

FAQ

Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden?

 

Wer die zweite juristische Staatsprüfung in Rheinland- Pfalz nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Prüfung kann, wenn sie bestanden wurde, auch zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden (Gebühr: 400 Euro).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz

Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz

Telefon: 06131 165876

E-Mail: Kontakt per eMail