Leistungsbeschreibung
Die Einrichtungen des „Zweiten Bildungsweges“ sind allgemeinbildende Schulen und leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht. Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss und damit die Studierfähigkeit und die Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschule oder Universität) erwerben wollen.
In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:
- an speziellen Einrichtungen für Erwachsene mit Berufserfahrung zum Nachholen der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife:
Kollegs und Abendgymnasien - über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung)
Die Aufnahme an einer solchen Einrichtung müssen Sie schriftlich beantragen.
Teaser
Sie möchten den Zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder Abendgymnasium einschlagen? Dann müssen Sie die Aufnahme in einer solchen Einrichtung schriftlich beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs.
Voraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen sind:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
- Sie haben einen Bildungsstand erworben, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht,
- Sie haben eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen,
- Sie besitzen nicht bereits die allgemeine Hochschulreife,
- Sie haben sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen;
- Sie haben die Aufnahmeprüfung bestanden.
Wenn Sie den Schulabschluss Berufsreife haben, müssen Sie zunächst einen halbjährigen Vorkurs besuchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild,
- beglaubigte Kopien des Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und der berufsbildenden Schule,
- beglaubigte Kopien eines Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbriefs oder eines als gleichwertig anerkannten Berufsabschlusszeugnisses oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit,
- eine Erklärung, ob bereits ein Versuch unternommen wurde, in ein Kolleg oder Abendgymnasium aufgenommen zu werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Unterbringung in einem Internat ist kostenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Termin für die Abgabe oder Einsendung des Aufnahmeantrags beachten; dieser wird von der Leiterin oder dem Leiter des Kollegs bzw. Abendgymnasiums festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Aufnahme an einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges müssen Sie schriftlich beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Besuch des Kollegs ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ab der Einführungsphase wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Im Abendgymnasium kann BAföG erst ab dem vierten Halbjahr beantragt werden.
Weitere Informationen zum Thema – Zweiter Bildungsweg - finden sie im Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Informationsstand
26.09.2019