Zweitschrift einer tierärztlichen Approbation Ausfertigung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre tierärztliche Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann Ihnen eine Zweitschrift ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird Ihre Originalurkunde für ungültig erklärt, findet sie sich später wieder an, müssen Sie diese zurückzugeben.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis der Belegart „O“ unter Angabe des Verwendungszwecks „Zweitschrift meiner Approbation/Berufserlaubnis“. Dieses ist bei der Meldestelle Ihres Wohnortes zu beantragen und direkt an das Landesuntersuchungsamt übermitteln zu lassen.
  • Abgabe einer Versicherung, dass das Original meiner Berufszulassung verloren gegangen ist.
  • Selbstverpflichtung, das Original sowie alle Ausfertigungen, Zweitschriften oder beglaubigte Kopien im Falle des Wiederfindens unverzüglich an das Landesuntersuchungsamt zu senden.
  • Abgabe folgender Erklärung:
    „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Berufszulassung durch die Ausstellung einer Zweitschrift ihre Gültigkeit verliert. Ich bin gem. § 52 VwVfG zur Herausgabe der Originalurkunde (soweit vorhanden oder wiedererlangt) verpflichtet.“

 

Anträge / Formulare

 

Unterstützende Institutionen

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