Für bestimmte Fahrzeuge, die ab dem 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen EU-Fahrtenschreibers (Kontrollgerätes) vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern. Der digitale EU-Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Hinweise:
Voraussetzungen
Beantragung
Unterlagen
Gebühren und Zahlungsart
Rechtsgrundlage
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