Fahrerkarte

Für bestimmte Fahrzeuge, die ab dem 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen EU-Fahrtenschreibers (Kontrollgerätes) vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern. Der digitale EU-Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Hinweise:

  • Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig
  • Kann nicht verlängert werden (Neuantrag und Neuausstellung erforderlich)
  • Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz, bzw. Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis von mindestens einer der folgenden Führerscheinklassen:
    B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
  • Bei Neuerteilung: kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden

Unterlagen

  • Deutscher EU-Kartenführerschein bzw. entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaats der EU/EWR
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung oder Fehlfunktion: bisherige Fahrerkarte

Gebühren und Zahlungsart

  • Ausstellung einer Fahrerkarte: 39,00 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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