Förderung der Jugendarbeit

Förderinhalte: Soziale Bildung und Freizeit, Einzelförderung, Aus- und Weiterbildung, Jugendräume, Bildungsmittel und pädagogische Projekte.

Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände und alle auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Zusammenschlüsse gemäß § 11 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Antragsberechtigung setzt den Beitritt zur Rahmenvereinbarung gemäß §72a SGB VIII und die Umsetzung der Regelungen des SGB VIII, insbesondere des §8a SGB VIII voraus.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen können Sie den Kommunalen Richtlinien entnehmen, die hier zum Download zur Verfügung stehen:

Die Zuschussanträge müssen bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim Jugendamt eingegangen sein.

Stadtverwaltung Neuwied
Kinder- und Jugendbüro
Heddesdorfer Str. 33 (VHS-Gebäude)
56564 Neuwied
Tel.: 02631/802-170

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